AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Angabenvorbehalt
Unsere Angaben beruhen ausschließlich auf Informationen des Eigentümers, Vermieters bzw. des gerichtlichen Gutachters. Wir sind selbstverständlich ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Erklärungen des Eigentümers ,Vermieters bzw. des Gutachters keine Haftung übernehmen. Abweichungen der vorgegebenen objektbezogenen Daten beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch nicht, wenn die wirtschaftliche Identität des Objektes gewahrt bleibt.
- Weitergabe des Angebotes
Unser Angebot ist vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Die Weitergabe an Dritte ist nur nach unserer schriftlichen Zustimmung und unter ausdrücklichem Hinweis auf die damit verbundene Provisionsverpflichtung gestattet. Der Bruch der Vertraulichkeit unseres Angebotes verpflichtet zum Schadensersatz in Höhe der vereinbarten Verkäufer- und Käuferprovision. Der Provisionsanspruch ist insbesondere auch dann verdient, wenn der Vertrag mit einer Partei zustande kommt, mit der der Angebotsempfänger in einem besonders engen persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnis steht.
- Anzeigepflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss des Vertrages zu informieren, und zwar unter Bekanntgabe der Vertragsbedingungen und der Anschrift des Vertragspartners.
- Vorkenntnisklausel
Der Interessent hat für den Fall, dass er Kenntnis des Objektes bzw. Eigentümers oder Vermieters des Objektes hat, diesen Umstand dem Makler unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, macht der Interessent sich schadensersatzpflichtig.
- Ersatzgeschäft
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag (Mietvertrag oder Kaufvertrag) erreicht wird. Kommt ein Vertrag über ein anderes dem Verkäufer bzw. Vermieter gehörendes Objekt zustande, so ist die vereinbarte Vergütung ebenfalls zu bezahlen, wenn durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung der Abschluss des Vertrages mit verursacht ist.
- Mehrfachtätigkeit gemäß § 654 BGB
Uns ist gestattet, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden, in Zwangsversteigerungsverfahren auch für Beteiligte dieses Verfahrens. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden.
Wir verpflichten uns zu größt möglicher Neutralität gegenüber unseren Auftraggebern.
- Haftungsbeschränkung
Unsere Haftung ist auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit begrenzt.
- Provisionshöhe
Mangels anderer Vereinbarungen gelten folgende Provisionszahlungen als vereinbart.
a) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kaufvertrages, 5% vom Erwerbspreis zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
b) Unsere Provision beträgt für den Nachweis oder die Vermittlung eines Mietvertrages
– zur privaten Nutzung 2 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
– zur gewerblichen Nutzung 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Unsere Provision ist mit Vertragsabschluss fällig und verdient.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Andorra.